Grundlage für alle Aktivitäten in der Schule sind das Niedersächsische Schulgesetz (Fassung 2008) und die Grundsatzerlasse für Gymnasien (Fassung 2008). Auf dieser Basis steuern der Schulvorstand, die Gesamtkonferenz der Lehrer, die Schülervertretung (Schülerrat) und der Schulelternrat die Arbeit an der Schule.
Der Schülerrat wird gebildet aus den KlassensprecherInnen und StellvertreterInnen der Klassen 5-12.
Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden und StellvertreterInnen der Klassenelternschaften der Klassen 5-12.